Allgemeine Geschäftsbedingungen der KBOOM e.U.
für Unternehmergeschäfte (B2B) in Österreich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der KBOOM e.U. gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Stand: 01.03.2026
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der KBOOM e.U. (im Folgenden „Agentur“) gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Kommunikationsstrategie, Storytelling, Social Media Betreuung, Content Creation (insbesondere Text, Foto und Video), Branding, Website/Webdesign, laufende Retainer, Ads-Betreuung, Community und Influencer Management sowie damit verbundene Beratungs-, Kreativ- und Konzeptionsleistungen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmergeschäfte (B2B) in Österreich.
1.4 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn die Agentur ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform, insbesondere per E-Mail, zustimmt.
1.6 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.7 Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) schriftliche oder in Textform erfolgende Annahme eines Angebots der Agentur durch den Kunden, insbesondere per E-Mail,
b) schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung durch die Agentur oder
c) tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Kunden.
1.8 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das Angebot, eine allfällige Auftragsbestätigung, das Briefing sowie diese AGB.
1.9 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder einzelner Leistungen bedürfen zumindest der Textform, insbesondere per E-Mail.
2. Social-Media-Kanäle und Plattformen
2.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Betreiber von Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen, Werbeplattformen oder sonstigen digitalen Diensten Inhalte, Konten, Anzeigen, Beiträge oder Kampagnen jederzeit nach ihren eigenen Richtlinien einschränken, ablehnen, sperren, entfernen oder in ihrer Reichweite beschränken können.
2.2 Die Agentur hat auf Richtlinien, Algorithmen, Sperren, Freigabeprozesse, Plattformentscheidungen, technische Funktionen oder Änderungen der jeweiligen Anbieter keinen Einfluss.
2.3 Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder kommunikativen Erfolg, insbesondere keine garantierte Reichweite, Sichtbarkeit, Leads, Follower, Verkäufe, Anfragen, Conversions oder Platzierungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.4 Die Agentur ist bemüht, Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung bekannter Plattformregeln zu erbringen. Eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Veröffentlichung der Inhalte kann jedoch nicht gewährleistet werden.
3. Konzept- und Ideenschutz
3.1 Wird die Agentur vom potenziellen Kunden eingeladen, vor Abschluss eines Hauptvertrages ein Konzept, eine Präsentation, einen Strategieansatz oder kreative Vorleistungen zu erstellen, kommt bereits dadurch ein vorvertragliches Schuldverhältnis zustande, auf das diese AGB Anwendung finden.
3.2 Der Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Erstellung von Konzepten, Strategien, Claims, Redaktionslogiken, Content-Säulen, Kampagnenansätzen, Strukturmodellen, Textbausteinen, Layoutideen oder sonstigen kreativen Vorleistungen kostenintensive und fachlich eigenständige Leistungen erbringt.
3.3 Sämtliche im Rahmen von Präsentationen, Pitches, Angeboten, Strategiepapieren oder sonstigen Vorleistungen vorgestellten Konzepte und Ausarbeitungen bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
3.4 Eine Nutzung, Verwertung, Bearbeitung, Weitergabe oder auch teilweise Übernahme solcher Vorleistungen durch den Kunden oder durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur unzulässig, sofern dafür kein gesonderter Vertrag abgeschlossen oder kein gesondertes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
3.5 Verwendet der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter solche Vorleistungen ganz oder teilweise ohne entsprechende Beauftragung oder Rechteübertragung, ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verlangen.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Briefing oder einer sonstigen schriftlichen bzw. in Textform dokumentierten Vereinbarung.
4.2 Innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur hinsichtlich kreativer, technischer, redaktioneller und organisatorischer Umsetzung.
4.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist pro Leistungspaket bzw. pro einzelnem Arbeitsergebnis eine Korrekturschleife enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche, zusätzliche Varianten, spätere Umarbeitungen oder neue Briefings sind gesondert zu vergüten.
4.4 Der Kunde stellt der Agentur sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner, Produktangaben, Preise, Termine und sonstigen Inhalte vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
4.5 Der Kunde trägt die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, insbesondere von Texten, Bildmaterial, Produktbeschreibungen, Preisangaben, Kennzeichen, Logos, Marken, technischen Aussagen, Leistungsversprechen oder sonstigen Angaben.
4.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht rechtzeitig nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Nachholung der Mitwirkung zu pausieren, vereinbarte Zeitpläne neu zu disponieren und daraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
4.7 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige, unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben oder Freigaben des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur und sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
4.8 Der Kunde hat die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte auf allfällige Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte, zu prüfen und sicherzustellen, dass diese für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen.
4.9 Wird die Agentur wegen vom Kunden bereitgestellter, freigegebener oder vorgegebener Inhalte, Materialien, Angaben, Kennzeichen, Werbeaussagen oder sonstiger Informationen von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen, hat der Kunde die Agentur auf erstes Anfordern vollumfänglich schad- und klaglos zu halten, sofern die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Prüf- oder Warnpflicht verletzt hat.
4.10 Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Medien- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung, Gerichts- und Verfahrenskosten, Vergleichskosten, Kosten von Abmahnungen, Veröffentlichungen und notwendigen internen Bearbeitungsaufwand.
4.11 Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Abwehr solcher Ansprüche bestmöglich zu unterstützen und ihr unverzüglich sämtliche erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
5. Freigaben
5.1 Entwürfe, Texte, Designs, Beiträge, Redaktionspläne, Anzeigen, Bild- und Videoinhalte, Websites, Branding-Elemente oder sonstige Arbeitsergebnisse sind vom Kunden nach Übermittlung unverzüglich zu prüfen und per E-Mail freizugeben oder mit konkreten Änderungswünschen zu retournieren.
5.2 Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, hat die Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen ab Übermittlung zu erfolgen.
5.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist die Agentur berechtigt, den Projektzeitplan entsprechend anzupassen und daraus resultierenden Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
5.4 Eine Veröffentlichung, Schaltung oder Übergabe finaler Leistungen erfolgt grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.5 Nach erteilter Freigabe haftet die Agentur nicht für vom Kunden freigegebene Inhalte, Angaben oder Aussagen, insbesondere nicht für Preise, Produktmerkmale, technische Aussagen, rechtliche Behauptungen oder sonstige vom Kunden stammende oder genehmigte Inhalte.
6. Abnahme bei Projektleistungen
6.1 Bei Website-, Branding- oder vergleichbaren Projektleistungen gilt die Leistung als abnahmefähig, sobald sie dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang im Wesentlichen entspricht.
6.2 Der Kunde hat die Leistung binnen 7 Werktagen nach Übermittlung oder Bereitstellung zu prüfen und entweder abzunehmen oder wesentliche Mängel schriftlich unter konkreter Bezeichnung zu rügen.
6.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahmeverweigerung unter konkreter Benennung wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
6.4 Geringfügige, branchenübliche oder sachlich gerechtfertigte Abweichungen stehen der Abnahme nicht entgegen.
7. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
7.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder sich zur Vertragserfüllung geeigneter Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
7.2 Fremdleistungen, insbesondere Media-Budgets, Werbeschaltungen, Druckleistungen, Software-Abonnements, Stockmaterial, Lizenzen, Hosting, Domains, Reisekosten, Produktionskosten, Sprecher, Models, Freelancer oder sonstige Drittleistungen, sind vom Kunden gesondert zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
7.3 Die Beauftragung solcher Dritter erfolgt nach Wahl der Agentur im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden oder im Namen des Kunden.
7.4 Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen und dem Kunden bekannt sind oder von ihm freigegeben wurden, sind vom Kunden auch im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu übernehmen bzw. zu ersetzen.
8. Termine und Leistungsfristen
8.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail als verbindlich bezeichnet wurden.
8.2 Leistungsfristen beginnen erst, sobald alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Materialien und Freigaben vollständig vorliegen.
8.3 Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wegen verspäteter Mitwirkung oder Freigabe, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
8.4 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, insbesondere höhere Gewalt, technische Ausfälle, Ausfälle von Drittanbietern, Account-Sperren, Plattformänderungen, Lieferverzögerungen oder sonstige unvorhersehbare Hindernisse, verlängern Fristen angemessen.
8.5 Dauert ein solches Hindernis länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erfüllten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten.
9. Vorzeitige Auflösung
9.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen oder laufende Leistungen auszusetzen.
9.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde trotz Mahnung wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt,
b) der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Nachfristsetzung in Verzug gerät,
c) berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser keine Vorauszahlung oder geeignete Sicherheit leistet,
d) die Leistungserbringung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen wesentlich erschwert, verzögert oder unmöglich wird.
9.3 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten gröblich verletzt.
9.4 Im Fall einer vorzeitigen Beendigung durch den Kunden oder aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund sind sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, bereits begonnenen Teilleistungen, reservierten Kapazitäten, nicht mehr stornierbaren Drittleistungen sowie angefallenen Barauslagen in vollem Umfang zu vergüten.
9.5 Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur für die vereinbarte Mindestlaufzeit unberührt, sofern die vorzeitige Vertragsbeendigung nicht auf einem von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten wichtigen Grund beruht.
9.6 Im Fall der Vertragsbeendigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe offener Dateien, Zwischenergebnisse oder nicht freigegebener Entwürfe. Nutzungsrechte an bereits erbrachten Leistungen gehen nur im Umfang der vollständigen Bezahlung über.
9.7 Bereits beauftragte oder reservierte Fremdleistungen, Produktionsslots, Media-Budgets, Hosting-, Domain-, Software- oder Lizenzkosten sind vom Kunden jedenfalls zu ersetzen, soweit sie nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
10. Honorar
10.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
10.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt für die Vergütung:
a) Strategie-, Konzeptions- und vergleichbare Einmalleistungen: 100 % des vereinbarten Honorars bei Beauftragung,
b) laufende Retainer / Betreuungspauschalen: Abrechnung zu 100 % jeweils am Monatsende,
c) Zusatzleistungen und Mehraufwand: gesonderte Verrechnung nach Vereinbarung oder nach tatsächlichem Aufwand.
10.3 Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse, Akontozahlungen, Teilabrechnungen oder Zwischenrechnungen zu verlangen, soweit dies nach Art und Umfang des Projekts sachlich gerechtfertigt ist.
10.4 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
10.5 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnet sich eine erhebliche Überschreitung ab, wird die Agentur den Kunden informieren.
10.6 Bricht der Kunde beauftragte Arbeiten ohne wichtigen, von der Agentur zu vertretenden Grund ab oder ändert er den Auftrag wesentlich ohne Einbindung der Agentur, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Kosten und reservierten Kapazitäten zu vergüten.
11. Zahlung
11.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Darüber hinaus hat der Kunde notwendige und zweckentsprechende Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.
11.3 Im Fall des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
11.4 Bei vereinbarten Teilzahlungen führt der Verzug mit auch nur einer Rate zum Terminverlust, sodass der gesamte noch offene Betrag sofort fällig wird.
11.5 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.
12. Vertragslaufzeit bei laufender Betreuung / Retainer
12.1 Verträge über laufende Leistungen, insbesondere Social Media Betreuung, laufende Content Creation, Retainer, Community Management oder vergleichbare laufende Leistungen, werden – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten abgeschlossen.
12.2 Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
12.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.
12.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Storno bei Shootings, Workshops und fix reservierten Terminen
13.1 Für Shootings, Drehtage, Workshops, Beratungstermine vor Ort oder sonstige terminbezogen reservierte Leistungen gelten folgende Stornobedingungen, sofern nicht anders vereinbart:
a) bis 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei,
b) 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
c) 6 bis 3 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars,
d) ab 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars.
13.2 Bereits angefallene Fremdkosten, Reisekosten, Produktionskosten oder nicht stornierbare Drittleistungen sind in jedem Fall zusätzlich zu ersetzen.
13.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
14. Nutzungsrechte und Urheberrecht
14.1 Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von der Agentur erstellten Konzepten, Strategien, Texten, Fotos, Videos, Designs, Branding-Elementen, Webseiten, Vorlagen, Entwürfen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Agentur bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
14.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ausschließlich das im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarte Nutzungsrecht.
14.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck, das vereinbarte Medium, die vereinbarten Kanäle, das vereinbarte Gebiet und den vereinbarten Zeitraum.
14.4 Jede darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Archivverwertung, Wiederverwendung, Mehrfachverwertung, Übersetzung, Adaption, Weitergabe an Dritte oder Nutzung auf anderen Plattformen oder in anderen Medien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
14.5 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rohdaten, offene Dateien, editierbare Projektdateien, Schnittprojekte, Layoutdateien, Quellmaterial, Template-Dateien, Quellcodestrukturen, Source-Dateien oder sonstige offene Arbeitsdateien nicht geschuldet und nicht herauszugeben.
14.6 Rechte Dritter, insbesondere an Stockmaterial, Fonts, Musik, Sprecherleistungen, Software, Plugins, Templates oder Plattform-Assets, richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters und werden nur im dort vorgesehenen Umfang eingeräumt.
14.7 Eine vor vollständiger Bezahlung erfolgende Nutzung ist jederzeit widerruflich.
15. Kennzeichnung und Referenznennung
15.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Arbeitsergebnissen in branchenüblicher Weise auf sich hinzuweisen, sofern dies den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt.
15.2 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden nach Projektabschluss unter Verwendung von Firmenname, Marke und Logo in angemessener Form als Referenz zu nennen und auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen, insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Angebotsunterlagen oder Social-Media-Auftritten der Agentur, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
15.3 Vertrauliche Inhalte oder interne Informationen des Kunden werden dabei nicht offengelegt.
16. Gewährleistung
16.1 Der Kunde hat die Leistungen nach Übergabe bzw. Übermittlung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen, schriftlich und ausreichend konkret anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und ausreichend konkret zu rügen.
16.2 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mängelrüge, gilt die Leistung hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.
16.3 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist die Agentur nach ihrer Wahl zur Verbesserung oder Ersatzleistung berechtigt.
16.4 Eine unerhebliche, sachlich gerechtfertigte oder branchenübliche Abweichung in Gestaltung, Text, Tonalität, Farbe, Schnitt, Format, Darstellung, technischer Umsetzung oder Usability stellt keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung im Wesentlichen erbracht wurde.
16.5 Kein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn die Leistung dem freigegebenen Konzept, Layout, Wording, Stil oder der vereinbarten strategischen Ausrichtung entspricht und die Beanstandung ausschließlich auf einer nachträglichen geschmacklichen Änderung oder geänderten Präferenz des Kunden beruht.
16.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe bzw. Übermittlung der Leistung.
16.7 Unberechtigte Mängelrügen berechtigen die Agentur, den ihr daraus entstandenen Prüf- und Bearbeitungsaufwand nach tatsächlichem Aufwand zu verrechnen.
17. Haftung
17.1 Die Agentur haftet außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
17.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen.
17.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Datenverluste, unterbliebene Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie Schäden aus Betriebsunterbrechung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
17.4 Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen, Sperren, Reichweitenbeschränkungen, Ablehnungen oder sonstige Maßnahmen von Plattformbetreibern, Werbenetzwerken, Hostern, Softwareanbietern oder sonstigen Dritten.
17.5 Die Agentur haftet nicht für die sachliche oder rechtliche Richtigkeit von Inhalten, Angaben, Werbeaussagen, Preisangaben, Kennzeichen, Produktinformationen oder sonstigen Materialien, die vom Kunden bereitgestellt oder freigegeben wurden, sofern die Agentur ihre Warnpflicht nicht schuldhaft verletzt hat.
17.6 Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags, bei Dauerschuldverhältnissen auf das Netto-Jahreshonorar des betroffenen Vertragsjahres, begrenzt, soweit nicht Vorsatz, Personenschäden oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
17.7 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
18. Geheimhaltung
18.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
18.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
19. Datenschutz
19.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzrechts.
19.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur.
19.3 Sofern die Agentur im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien – soweit gesetzlich erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
20. Anwendbares Recht
20.1 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand
21.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
21.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur in Wien vereinbart.
21.3 Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
22.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
22.3 Rechtserhebliche Erklärungen nach diesem Vertrag können wirksam auch per E-Mail abgegeben werden, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.